Eine Tätigkeit als Fahrlehreranwärter (Anwärterbefugnis) in einer Ausbildungsfahrschule ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Reflexionstagen bzw. der Reflexionswoche.
Die Reflexionstage (2 Tage) und die Reflexionswoche (5 Tage) werden während des Praktikums in der Ausbildungsfahrschule beim DVPI durchgeführt.
Diese Tage dienen der Reflexion der in der Ausbildungsfahrschule gemachten Erfahrungen bzw. der Vorbereitung auf die Lehrproben im praktischen und theoretischen Unterricht. Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Lehrprobe.
Die Fahrlehrer-Ausbildungsordnung sieht vor, dass die Reflexionstage möglichst am Ende des zweiten Monats und die Reflexionswoche am Ende des vierten Praktikumsmonats stattfinden. Während der Reflexionstage und der Reflexionswoche ist der Fahrlehreranwärter von der Ausbildungsfahrschule freizustellen und darf keinen Unterricht erteilen.
Wir bieten die Reflexionstage und die Reflexionswoche auch für Fahrlehreranwärter an, die den Grundlehrgang BE nicht bei uns absolviert haben.
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