Die Ausbildung von Fahrlehrern mit befristeter Fahrlehrerlaubnis darf nur von entsprechend befähigten Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden.
In dem 5-tägigen Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer beim DVPi vermitteln wir Ihnen die dazu notwendigen Inhalte.
Wer Fahrlehreranwärter ausbildet (Ausbildungsfahrlehrer) bedarf der Erlaubnis (Ausbildungsfahrlehrerlaubnis). Die Ausbildungsfahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer:
5 Tage (40 Unterrichtsstunden)
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