Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
Wenn du eine Weiterbildung oder Umschulung zum Fahrlehrer:in anstrebst, kann diese durch deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter mit einem Bildungsgutschein finanziell unterstützt werden. Der Bildungsgutschein dient der individuellen Förderung von Arbeitsuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. Ziel ist die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Von großer Bedeutung für die Bewilligung der Förderung ist, ob es sich um einen stark nachgefragten Beruf handelt. Der Fahrlehrerberuf ist aufgrund des hohen Fahrlehrermangels stark nachgefragt (Vakanzzeit 2023: 298 Tage).
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erfüllst Du eines oder mehrere der folgenden vier Kriterien, kannst Du einen Bildungsgutschein beantragen.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist die vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit und deren Zustimmung zur Teilnahme an der Fahrlehrerausbildung. Damit die zustehenden Leistungen rechtzeitig gewährt werden können, sollten die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Teilnahme bei der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter eingereicht werden. Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, wird in diesem Beratungsgespräch geklärt. Die Terminvereinbarung erfolgt online über die Internetseite der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch kann dir bei der Antragstellung helfen und deine Chancen deutlich erhöhen.
Mit der Ausstellung des Bildungsgutscheins durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter wird bestätigt, dass deine Kosten für die Fahrlehrerausbildung im besten Fall bis zu 100 Prozent übernommen werden.
Die Förderung umfasst neben den Kurs- und Lehrgangskosten auch
Gefördert wird nicht nur der Grundlehrgang BE (Pkw), sondern auch die Erweiterungslehrgänge A, CE und DE. Auch Arbeitnehmer können einen Bildungsgutschein bekommen, sofern sie sich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses weiterbilden möchten.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) bietet ein gesetzlich geregeltes Förderungsangebot für alle Personen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anstreben. Auch bei der Finanzierung deiner Fahrlehrerausbildung kannst du auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG zurückgreifen.
Förderfähig sind die Prüfungs- und Lehrgangskosten sowie der Lebensunterhalt.
Voraussetzung für die Förderung nach dem AFBG ist, dass die in der jeweiligen Fortbildungsordnung festgelegten Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung bzw. die Zulassung zu der angestrebten fachschulischen Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllt sind. Eine Altersgrenze für die Förderung gibt es nicht.
Grundsätzlich richtet sich das Aufstiegs-BAföG an Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Es muss ein höherwertiger Abschluss (Aufstieg) angestrebt werden. Zu den typischen Aufstiegsfortbildungen zählen beispielsweise Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Insgesamt gibt es in Deutschland über 700 gleichwertige und damit AFBG-förderungsfähige Aufstiegsfortbildungen. Der Fahrlehrerberuf fällt nach einem Gutachten des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter die förderungswürdigen Abschlüsse.
Förderbar sind die Lehrgangskosten und die Prüfungsgebühren. Zusätzlich wählbar ist auch ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt. Die genaue Höhe hängt von den persönlichen Lebensumständen (ledig, verheiratet, Kinder) ab.
Das Aufstiegs-BAfög umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie können einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis maximal 15.000 Euro erhalten. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für die restliche Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | |
Förderung bis zu | 15.000 € |
Zuschussanteil | 50% |
Darlehenserlass | 50% |
Vollständiger Erlass bei Existenzgründung | 100% |
Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (und vergleichbarer Arbeiten) | |
Förderung bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu | 2.000 € |
Zuschussanteil | 50% |
Beispiel: Unterhaltsbedarf | |
Beitrag zum Lebensunterhalt für Teilnehmende | |
bis zu | 963 € |
Zuschussanteil | 100% |
Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte | |
bis zu | 235 € |
Zuschussanteil | 100% |
Aufschlag je Kind | |
bis zu | 235 € |
Zuschussanteil | 100% |
Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende | |
bis zu | 150 € |
Zuschussanteil | 100% |
Alle Angaben sind ohne Gewähr von Richtigkeit und Vollständigkeit.
Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG ist einfacher als man denkt: Er kann bequem zu Hause am Computer online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Du möchtest dich über deine Möglichkeiten der Aufstiegsförderung beraten lassen? Beratung und Antragstellung sind nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Meist sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig. In Hessen sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken zuständig.
Eine Liste der zuständigen Ämter findest du hier:
www.aufstiegs-bafög.de/foerderaemter-und-beratungBitte beachte, dass der Antrag ausschließlich an die für dich zuständige Landesbehörde zu richten ist!
Weitere ausführliche Informationen zum Aufstiegs-BAföG und zu den verschiedenen Voraussetzungen gibt es im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Über das Aufstiegs-Bafög ist ausschließlich der Grundlehrgang Klasse BE förderbar. Die Erweiterungslehrgänge Klasse A, CE und DE erfüllen nicht die Lehrgangsvoraussetzungen von mindestens 400 Unterrichtseinheiten.
Die Bildungsprämie ist ein 2009 ins Leben gerufenes Förderprogramm, welches die Weiterbildung von verschiedenen Erwerbstätigen finanziell unterstützen soll. Im Rahmen des Programms werden Prämiengutscheine ausgestellt, die die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdecken.
Erwerbstätige, wie z.B. Angestellte, Selbständige, Berufsrückkehrer oder mithelfende Familienangehörige können gefördert werden.
Grundsätzlich werden Weiterbildungen gefördert, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und Kompetenzen erweitern.
Eine Förderung durch die Bildungsprämie kann immer nur alle 2 Jahre gewährt werden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigen (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro). Die Bildungsprämie muss bereits vor dem Lehrgangsbeginn bei der zuständigen Beratungsstelle beantragt werden. Also erst die Beratungsstelle aufsuchen und dann anmelden.
Sie müssen sich an eine der Beratungsstellen wenden und einen Beratungstermin vereinbaren. Eine Übersicht der Beratungsstellen finde Sie unter www.bildungspraemie.info .
Weitere ausführliche Informationen zur Bildungsprämie erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder unter der Hotline 0800 2623 000.
Die Qualifizierungsoffensive des hessischen Wirtschaftsministeriums erfolgt im Rahmen des Programms „Qualifizierung von Beschäftigten in KMU" aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Interessierte können sog. „Qualifizierungsschecks“ erhalten, mit denen 50% der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Person und Jahr gefördert werden.
Hessische Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die entweder keinen anerkannten Berufsabschluss in der ausgeübten Tätigkeit haben oder die älter als 45 Jahre sind. Unabhängig von Alter und Qualifikation werden gefördert: in Teilzeit Beschäftigte mit bis zu 30 Wochenstunden oder Personen die als Ausbilder tätig sind.
Weiterbildungen, die darauf abzielen den Teilnehmenden Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln.
Neben den bereits genannten Voraussetzungen muss eine persönliche und kostenlose Beratung bei einer anerkannten Beratungsstelle erfolgt sein.
Es gibt in Hessen verschiedene Beratungsstellen. Hier finden Sie eine Übersicht .
Weitere ausführliche Informationen zum Qualifizierungsoffensive Hessen finden Sie hier .
Das Soldaten-VersorgungsG ist das "Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen" (Soldatenversorgungsgesetz). Es regelt unter anderem auch die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Zeitsoldaten am Ende der Wehrdienstzeit und die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt. Hierbei werden die ehemaligen Soldaten unterstützt.
Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist für die Förderung nach dem SVG zuständig. Eine Übersicht über die Standorte des BFD finden Sie hier.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist zusätzlich eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ( SGB III ) möglich.
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (KuG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, welche im Rahmen des Konjunkturpaket II in 2008 eingeführt wurde, um drohende Entlassungen aufgrund einer konjunkturbedingten Auftragsflaute zu vermeiden. Bezieher von KuG, die eine Weiterbildung besuchen möchten, können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Gering qualifizierte Bezieher von Kurzarbeitergeld (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können).
Weiterbildungen, die die Kompetenz des Beschäftigten für den Arbeitsmarkt erhöhen. Der Gabelstaplerführerschein ist z.B. eine typische geförderte Weiterbildung.
Neben den bereits genannten Voraussetzungen muss die Weiterbildung während betriebsüblicher Arbeitszeiten stattfinden und sie darf die Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
Einen Antrag zur Kurzarbeit finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit. Einen Antrag zur Förderung können Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Weitere ausführliche Informationen über das KuG, die Beantragung und die entsprechende Förderung finden Sie auf der Website der Agentur für Arbeit .
Das Kürzel WeGebAU steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
(1.) Gering qualifizierte Beschäftigte (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können) und
(2.) ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren), aber auch (3.) qualifizierte Beschäftigte (wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen) gehören zum geförderten Personenkreis.
Zuschüsse zu Lohn- und Forbildungskosten (bis zu 100%) sind im Einzelnen möglich.
Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurück liegen müssen.
Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.
Weitere ausführliche Informationen zum WeGebAU-Programm finden Sie auf dem Internetauftritt der Arbeitsagentur .
Hinter dem Begriff De-minimis steckt ein Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist für die Umsetzung des Förderungs-Programms zuständig.
Es handelt sich bei diesem Förderprogramm um ein speziell für Speditionsunternehmen geschaffenes Projekt.
Weitere ausführliche Informationen zum De-minimis-Programm finden Sie auf der Website des BAG .
Auf dem Online-Portal des Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG), kann die Förderung online beantragt werden.
Dahinter steckt ein Förderprogramm für die Bereiche der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Zuständig ist wie beim De-minimis-Programm das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Es handelt sich bei diesem Förderprogramm um ein speziell für Speditionsunternehmen geschaffenes Projekt.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des BAG .
Auf dem Online-Portal des Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG), kann die Förderung online beantragt werden.
Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Die Unfall-Versicherungsträger (u.a. die Berufsgenossenschaften) und die Deutsche Rentenversicherung Bund gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten. Informieren Sie sich ausführlich auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung über die Voraussetzungen.
Nicht erstattete Lehrgangskosten können nach dem Einkommensteuergesetz voll als Werbungskosten geltend gemacht werden. Falls Sie sich in einem nicht ausgeübten Beruf ausbilden, können Sie die dadurch entstehenden Kosten – bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe – als Sonderausgaben von Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer absetzen.